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Hausordnung
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1. Personen unter 16 Jahren
haben keinen Zutritt zur Event Halle Schenefeld. (Zur Feststellung
des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor).
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2. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw.
Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den
entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In
schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige
wegen Sachbeschädigung vor.
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3. Personen die versuchen den reibungslosen,
friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste
oder Angehörige des Personals zu belästigen bzw. tätlich
anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können
mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bzw. Körperverletzung
rechnen.
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4. Den Anweisungen des Personals, insbesondere
der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals ist unbedingt
Folge zu leisten.
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5. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen
Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer,
Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der
anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen
können, ist in unseren Geschäftsrumen strengstens verboten.
Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse
oder im Lokal in jedem Falle konfisziert; hierzu hat das
Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung
anderer Gäste auszuschliessen.
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6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und
deren Verzehr in der Event Halle ist nicht gestattet.
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7. Der Verkauf bzw. das Mitführen von Substanzen,
die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen, ist in und vor
unseren Geschäftsrumen strengstens verboten.
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8. Es kann während der Veranstaltung Foto- und
Filmmaterial angefertigt werden. Dem Besucher ist hiermit bekannt,
dass die Event Halle Schenefeld im Rahmen der Veranstaltung Foto-
bzw. Filmmaterial anfertigt bzw. von Dritten anfertigen lässt. Die
Besucher willigen beim Betreten der Event Halle in die Herstellung,
Vervielfältigung und Veröffentlichung des im Rahmen der
Veranstaltung entstehenden Bildmaterials in jeder Art Medium durch
die Event Halle oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im
Zusammenhang mit der Event Halle steht, ein.
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9. Auf dem gesamten MC Event-Halle Aussengelände
besteht ein striktes Getränkeverbot. Das Mitführen von Flaschen ist
untersagt.
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10. Bei negativen Auffälligkeiten in der MC
Event-Halle / MC Event-Hallenplatz machen wir von unserem Hausrecht
Gebrauch.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( JuSchG )
4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16
Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder
erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit
zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne
Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten
Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer
Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder
sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub
geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern
und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
Zum vollständigen Gesetzestext.
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