MC Event-Halle

HAUSORDNUNG


  1. Personen unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zur Event Halle Schenefeld. (Zur Feststellung des Alters behalten wir uns eine Ausweiskontrolle vor).

  2. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.

  3. Personen, die versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Abendveranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bzw. Körperverletzung rechnen.

  4. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

  5. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eintrittskasse oder im Lokal in jedem Falle konfisziert; hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschliessen.

  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr in der Event Halle ist nicht gestattet.

  7. Der Verkauf bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten.

  8. Es kann während der Veranstaltung Foto- und Filmmaterial angefertigt werden. Dem Besucher ist hiermit bekannt, dass die Event Halle Schenefeld im Rahmen der Veranstaltung Foto- bzw. Filmmaterial anfertigt bzw. von Dritten anfertigen lässt. Die Besucher willigen beim Betreten der Event Halle in die Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bildmaterials in jeder Art Medium durch die Event Halle oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Event Halle steht, ein.

  9. Auf dem gesamten MC Event-Halle Außengelände besteht ein striktes Getränkeverbot. Das Mitführen von Flaschen ist untersagt.

  10. Bei negativen Auffälligkeiten in der MC Event-Halle / MC Event-Hallenplatz machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch.

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Abschnitt 2

§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

Zum vollständigen Gesetzestext.